Steuerrechtliche Auskünfte
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind bis 31. März einzureichen und möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 052 305 12 24 | steueramt@daegerlen.ch |